| Privates Baurecht |
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Privates Baurecht Gerade im Bereich des priavten Baurechts zahlt sich eine fundierte Beratung (finanziell) aus, die wir aufgrund unserer langen Erfahrung gewährleisten können. Gegenstand des privaten Baurechts sind folgende Gebiete: -Architekten- und Ingenieurrecht -Vergütung, Abnahme, Mängel und Leitungsstörung beim Bauvertrag -Anspruchssicherung (Bauforderungssicherungsgesetz, Bauhandwerkersicherungshypothek) -Der fertighausvertrag und die Haftung des Bauträgers -Rechtsverhältnis zwischen Baustoffhändler/Baustofflieferant und Abnehmer
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Privates Baurecht
