Das private Baurecht umfasst die Teilgebiete des Bauvertragsrechts und des Architektenrechts.
Ob Auftraggeber, Bauplaner oder Bauträger, sobald sich ein rechtliches Problem beim Gebäudebau aufzeigt, sollte ein Experte hinzugezogen werden, da nur dieser das benötigte Wissen besitzt, um Ihre Rechte zu sichern.
Privates Baurechtadmin2023-02-16T09:53:33+00:00