Das Strafrecht ist ein selbstständiger Teil des öffentlichen Rechts und regelt das menschliche Miteinander unter Beachtung des Strafgesetzbuchs. In Deutschland überprüft und sanktioniert das Strafgesetzbuch schuldhaft begangenes Unrecht, sog. „Straftaten“ mit Geld- oder Freiheitsstrafen.

Ziel des Strafrechts ist der Schutz der Bürger und ihrer angeschlossenen Rechtsgüter, sowie die Sicherung der sozialen Werte unseres Rechtsstaates.

Sie sind auf irgendeine Art und Weise in eine Straftat verwickelt? Wir kämpfen für Ihr Recht, um vor Gericht das Beste für Sie herauszuholen.


Wir helfen besonders bei

  • Mitwirkung bei der außergerichtlichen Verfahrenseinstellung ohne Urteil
  • Strafbefehlsverfahren
  • Mögliche Verfahrenseinstellung im Zwischenverfahren, insbesondere durch Einreichung einer qualifizierten Verteidigungsschrift
  • Untersuchungshaft
  • Verteidigung in der Hauptverhandlung
  • Strafvollstreckung, Begnadigung und Vollzug
  • Rechtsmittel und Rechtsbehelfe