Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Kündigung

Das Bundesarbeitsgericht Hat In Der Entscheidung 5 AZR 149/21 Nunmehr Die Rechte Von Arbeitgebern Gestärkt, …

Das Bundesarbeitsgericht hat in der Entscheidung 5 AZR 149 / 21 nunmehr die Rechte von Arbeitgebern gestärkt, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihres Arbeitnehmers dann anzuzweifeln, wenn die Arbeitsunfähigkeit verbunden ist mit besonderen Umständen.

In dieser Entscheidung ging es darum, dass ein Arbeitgeber Zweifel hatte an der Krankschreibung eines Arbeitnehmers, die unmittelbar nach einer Kündigung ausgestellt wurde.

Arbeitnehmer, die direkt nach einer Kündigung einen Krankenschein  vorlegen und nicht zur Arbeit erscheinen, haben den Anschein, dass keine echte Arbeitsunfähigkeit vorliegt mit der Folge, dass der Arbeitgeber das Gehalt nicht mehr weiter zahlt im Rahmen des Lohnfortzahlungsgesetzes. Diese Arbeitsunfähigkeit i.V.m. der Kündigung kann den Beweiswert der Krankschreibung erschüttern, urteilte das Bundesarbeitsgericht.

Fällt die Kündigung und die Krankschreibung auch noch zusammen mit einer telefonischen Ankündigung, nicht zur Arbeit zu erscheinen, ohne dass auch eine Arbeitsunfähigkeit angekündigt wird, entfällt der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine Beweislastumkehr zu Lasten des Arbeitnehmers.