Ehescheidung – Das gilt es zu beachten

In diesem Beitrag gehen wir auf die wichtigsten Fragen und Aspekte ein, die Sie in einem Scheidungsverfahren beachten müssen.

Die Voraussetzungen für eine Scheidung:

Laut Gesetz ist eine Ehescheidung nur dann möglich, wenn keine Lebensgemeinschaft zwischen den Eheleuten mehr besteht und eine beiderseitige Versöhnung ausgeschlossen werden kann. In juristischen Fachkreisen ist hier vom Zerrüttungsprinzip die Rede.

Das Scheidungsverfahren:

Um eine einvernehmliche Scheidung zu vollziehen, müssen beide Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt leben (sog. Trennungsjahr) und über die wichtigsten Aspekte wie
das Sorge- und Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder,
diverse Unterhaltsansprüche und
die Aufteilung des gemeinsamen Hausrats
einvernehmlich entschieden haben.


Eine einvernehmliche Scheidung ist nicht möglich?

Nicht immer kommen beide Ehegatten auf einen gemeinsamen Nenner, sei es aufgrund von Uneinigkeiten über das Sorgerecht oder aber, weil einer der beiden Parteien die Scheidung ablehnt.
In solchen Fällen spricht man von einer streitigen Scheidung. Die Dauer einer streitigen Scheidung hängt meist davon ab, wie kompromisslos und intensiv sich die Parteien streiten.

Was tun, wenn der Ehepartner die Scheidung verweigert?

Weigert sich ein Ehepartner dem Scheidungsantrag zuzustimmen, gibt es 3 Möglichkeiten eine Scheidung trotzdem zu vollziehen.
Sie können sich trotz Ablehnung nach drei Jahren Trennungszeit scheiden lassen.
Sie überzeugen den Richter, dass Ihre Ehe zerrüttet ist und vollziehen mit dem Ehepartner ein Trennungsjahr.
Sie erwirken vor Gericht einen Härtefall, wenn Sie vortragen können, dass die Ehe eine unzumutbare Härte darstellt.
Unsere Empfehlung ist es, hier frühzeitig einen Anwalt einzuschalten und weitere Schritte zu besprechen.


Ist eine Scheidung ohne Anwalt möglich?

Eine Scheidung ohne anwaltlichen Rechtsbeistand ist nicht möglich, da der Scheidungsantrag beim Familiengericht nur von einem Anwalt eingereicht werden darf.
Wichtig: Um einen Scheidungsantrag einzureichen, benötigen nicht beide Parteien einen eigenen Rechtsanwalt.
Die Wahl des richtigen Scheidungsanwaltes hängt von den persönlichen Bedürfnissen der Ehegatten ab. Unsere Rechtsanwälte Herr Wolfgang Schliecker und Frau Birgit Bauer beraten Sie hier gerne ganzheitlich.


Was kostet eine Scheidung?

Welche Kosten im Endeffekt auf Sie zukommen ist gesetzlich geregelt. Die Kosten einer Scheidung basieren auf dem Verfahrenswert, der zum einen die Gebühren des Rechtsanwalts und zum anderen die Kosten des Gerichts bestimmt.
Zur Berechnung des Verfahrenswerts wird das 3-fache monatliche Nettoeinkommen beider Ehegatten herangezogen, wobei der Mindestwert einer Scheidung 3.000€ beträgt.


Wie lange dauert eine Scheidung?

Die Bearbeitung des Scheidungsantrags beginnt das zuständige Familiengericht in der Regel dann, wenn der Gerichtskostenvorschuss von beiden Ehepartnern gezahlt wurde.
Im Normalfall beträgt dann die Bearbeitung 4 bis 6 Monate, wobei hier zwischen einer einvernehmlichen und streitigen Scheidung unterschieden werden muss. Im letzteren Falle kann der Bearbeitungszeitraum auch 12 Monate oder mehr betragen.

Sie haben noch weitere Fragen zur Scheidung oder benötigen eine rechtliche Beratung? Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Ihr Team der Anwaltskanzlei Wolfgang und Dr. Christian Schliecker GdbR.